Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DSS Security Schneider, Detektei – Security -Schneider

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Leistungsumfang – Pflichten der Parteien

  1. Der Leistungsumfang richtet sich nach der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag. Ein Arbeitsvertrag zwischen uns und dem Kunden ist nicht gewollt und wird nicht begründet.
  2. Wir sind – nach § 34a der GewO zulässige, gewerbsmäßige – Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen jeglicher Art für Objekte und Personen,
    Begleitschutz spezialisiert darauf. Wir sind zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, Sozialrechtlichen sowie Bundesknappschaft Bahnsee und
    berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen und Bestimmungen gegenüber unseren Mitarbeitern verantwortlich.
  3. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass bei Überwachung und Begleitung von Veranstaltungen alle gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen erfüllt sind und eingehalten werden. Z. B. Brandschutzverordnung, Versicherung, Fluchttüren Freihaltung. etc.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für das von uns eingesetzte Sicherheitspersonal bei Veranstaltungen von Ihm antialkoholische Getränke, z.B. Wasser, Cola, Fanta, Sprite in angemessener Menge pro Person/Mitarbeiter vorzuhalten und auf Anforderung unentgeltlich (kostenlos) dieses abzugeben.
  5. Soweit zum Zwecke der Vertragsdurchführung erforderlich, berechtigt uns der Kunde für die Zeit des Einsatzes zur Ausübung des Hausrechts. Dieses ist in schriftlicher Form zu übertragen.

§ 2.1 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Fehler, die durch unsachgemäße Benutzung, fehlerhafte Pflege oder Überbeanspruchung entstanden sind, berechtigen nicht zu Mangelansprüchen.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen – Aufrechnungsverbot

  1. Bei Einbau und Verkauf von Kamera, Videoüberwachungsanlagen sowie Alarmanlagen werden wir als Vorkasse 30% verlangen, bei einer Anzahlung wird der Kauf/Bestellung Rechtskräftig.
  2. Der Grundpreis für die zu erbringende Dienstleistung ergibt sich aus der Vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden bzw. Auftraggeber unserer Auftragsbestätigung.
  3. Für Anfahrt zum Einsatzort wird pro Fahrzeug mit bis zu 4 Personen vereinbarungsgemäß eingesetztes Sicherheitspersonal eine Pauschale in Höhe von €20,- berechnet.
  4. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) sofort, jedoch spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  6. Für jede verzugsbedingte Mahnung hat der Kunde einen pauschalen Verzugsschadenersatz in Höhe von €10,- zu bezahlen, jedoch nicht mehr als  €15,- insgesamt. Dem Kunden/Auftraggeber steht das Recht zu, uns anzuzeigen, dass infolge des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind.  Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 3.1 Aufrechnungsverbot Preisänderung

Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, KFZ-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise an zu passen, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten,Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrags geändert haben. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Ausreichend für die Geltendmachung veränderter Lohnkosten ist eine entsprechende Bestätigung des BDWS.

§ 4 Laufzeit des Vertrags – pauschalierter Schadenersatz

  1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
  2. Liegt ein Dauerschuldverhältnis vor, ohne dass ein Beendigungszeitpunkt vereinbart worden wäre, so beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende.
  3. Der Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Es verbleibt insoweit bei den gesetzlichen Regelungen.
  4. Im Falle der Stornierung eines Auftrags durch den Kunden steht uns 25 % der Gesamtauftragssumme als pauschalierter Schadensersatz zu. Dem Kunden steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass uns infolge der Auftragsstornierung kein oder rein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Wir sind berechtigt,  wenn uns ein höherer Schaden entstanden ist, diesen als konkreten Schadensersatz statt des pauschalierten Schadensersatzes geltend zu machen.

§ 5 Mängelanzeige

Etwaige Unstimmigkeiten oder Abweichungen von der vereinbarten Sicherheitsdienstleistung sind vom Kunden unverzüglich, jedoch spätestens binnen drei Tagen,an uns schriftlich zu melden. Danach können behauptete Unstimmigkeiten oder Abweichungen nicht mehr als Schlechterfüllung geltend gemacht werden.

§ 6 Verschwiegenheitspflicht

Wir verpflichten uns, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.

§ 7 Haftung

  1. Wir haften in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften wir in demselben Umfang.
  2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 7.1 Haftung Deckungssummen

Die in Absatz (1) genannten Höchstgrenzen betragen:
5.000.000,- € Pauschal für Personen- und sonstige Schäden
1.000.000,- € für Vermögensschäden (auch Ansprüche aus Verletzung des BDSG)
5.000.000,- € bei Umwelthaftpflichtversicherung für Personen- Sach- und Vermögensschäden pauschal

Ansprüche auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten herbeigeführt haben. In jedem Fall fahrlässiger Schadensverursachung ist die Haftung der Mitarbeiter auf den bei vergleichbaren Geschäften typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Mündliche Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht, diese müssen Schriftlich bei uns niedergelegt werden.

§ 9 Gerichtsstand – Recht der BRD

  1. Unser Geschäftssitz ist örtlich der ausschließlich vereinbarte Gerichtsstand Leonberg; wir sind jedoch berechtigt, auch am Geschäftssitz des Kunden Klage zu erheben.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.